Anforderung der EN 301 549 | Zwei-Wege-Sprachkommunikation |
---|---|
Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Wenn die Web-Anwendung Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet, soll die Identifizierung (auch) in Textform verfügbar und programmatisch ermittelbar sein.
Diese Anforderung stellt sicher, dass auch Nutzer von Hilfstechnologien den Anrufer identifizieren können.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-Anwendung Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet. Anrufidentifizierung bedeutet hier die Signalisierung bzw. Anzeige des Anrufers.
Für die Prüfung muss die Web-Anwendung ggf. auf zwei Geräten geöffnet werden.
Screenreader starten
Web-Anwendung öffnen
Anruf von einem zweiten Gerät tätigen
Prüfen, wie der Anruf in Zusammenhang mit dem aktiviertem Screenreader signalisiert wird. Wird der Anrufer automatisch angesagt oder sind die Informationen über den Anrufer im Browser für den Screenreader ohne Umwege auslesbar?
Prüfen, wie der Anruf visuell signalisiert bzw. angezeigt wird. Die Anzeige muss den Anrufer in irgend einer Weise in Textform identifizieren, z. B. über die Telefonnummer oder über den für die Nummer hintelegten Namen des Anrufers.
6.3 Caller ID
Where ICT provides caller identification or similar telecommunications functions, the caller identification and similar telecommunications functions shall be available in text form as well as being programmatically determinable, unless the functionality is closed.
(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 6.3 "Caller ID")