Prüfschritt 9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln

Was wird geprüft?

Wenn die Tonspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.

Warum wird das geprüft?

Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden.

Untertitel können auch für andere Nutzende hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind.

  • Aufgezeichnete Videos ohne Tonspur brauchen keine Untertitel, der Prüfschritt ist für sie nicht anwendbar. Alternativen für Videos ohne Tonspur werden in Prüfschritt 9.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

2. Prüfung

2.1 Prüfung auf Untertitel

  1. Das Video im auf der Website eingebundenen Player abspielen.

  2. Prüfen, ob parallel zum Video Untertitel automatisch angezeigt werden oder zugeschaltet werden können.

  3. Wenn Untertitel vorhanden sind, eine kurze Sequenz des Videos mit Untertiteln ansehen, um stichprobenartig festzustellen, ob die Untertitel dem hörbaren Inhalt entsprechen. Dies betrifft auch akustische Ereignisse, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind.

2.2 Prüfung von Videos als Medienalternative

  1. Falls keine Untertitel vorhanden sind: Prüfen, ob das Video als ergänzende Medienalternative zu einem Text angeboten wird.

  2. Prüfen, ob die Beschriftung des Videos klar auf eine dazugehörige Textversion verweist und diese entweder in unmittelbarer Nachbarschaft verfügbar ist oder durch einen aussagekräftigen Link erreichbar ist.

  3. Prüfen, ob das Video alle wesentlichen Inhalte des Textes über den Ton transportiert.

  4. Wenn das Video wichtige über den Textinhalt hinausgehende Informationen trägt, ist das Video keine Medienalternative, es braucht Untertitel und muss auch auf Audiodeskription geprüft werden (siehe auch Prüfschritt 9.1.2.3 "Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos").

3. Bewertung

Erfüllt

  • Aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur haben erweiterte Untertitel, die alle Informationen der Tonspur enthalten. Dazu gehören gegebenenfalls die Anzeige, wer spricht, und bedeutungstragende Tonereignisse (etwa informationstragende Geräusche, Lachen, Applaus).

Teilweise erfüllt

  • Aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur haben keine Untertitel, aber folgende Bedingung ist erfüllt: Es gibt im unmittelbaren Kontext des Videos eine vollständige Textalternative (Transkription) oder einen klar bezeichneten Link zu einer vollständigen Textalternative.

  • Wenn das Videobild Inhalte hat, die nicht in der Transkription vorkommen oder nicht adäquat darstellbar sind, kommen die Abstufungen der Bewertung von eher nicht erfüllt bis nicht erfüllt in Betracht.

Nicht voll erfüllt

  • Bei Medienalternativen fehlt die direkte Nachbarschaft oder der klar bezeichnete Link auf das primäre Medium, dass die Medienalternative ersetzt.

Nicht erfüllt

  • Aufgezeichnete Videos sind ohne Untertitel, eine Textalternative ist ebenfalls nicht vorhanden.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Live-Videos

Die Untertitelung von Live-Videos wird in Prüfschritt 9.1.2.4 "Videos (live) mit Untertiteln" geprüft.

Stumme Videodateien

Bei diesem Prüfschritt geht es um die synchrone Vermittlung von visuellen und akustischen Informationen. Der Prüfschritt ist relevant, wenn für das Verständnis eines Elements die parallele Wahrnehmung von Bild und Ton erforderlich ist. Ein einfacher Alternativtext oder eine zusammenfassende Beschreibung ist dann nicht (mehr) ausreichend. Stumme Video-Dateien werden im Prüfschritt 9.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

Alternativtexte für Objekte

Alternativtexte für Multimedia-Objekte, etwa Video- oder Audio-Dateien oder Applets, werden in Prüfschritt 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criteria

Techniques

General Techniques
HTML Techniques
SMIL Techniques
Failures

Quellen

BIK für Alle: Leitfaden barrierefreie Online-Videos

'Sprungmarker' zur Barrierefreiheit von Media-Playern

Zum Stellenwert von Untertiteln und Gebärdensprache

Sign languages for the Deaf (I know of three used in english-speaking countries besides "signed english") normally have their own grammar and syntax, their own ways of adding emphasis or modifying the "tone" of a statement. They are generally recognised as being languages in their own right, and not just a pictorial representation of words in a spoken language. Which brings up all the problems associated with translation - it is not easy, and automatic translators are still quite primitive.

This explains why sign language users (not all people who are deaf are sign users) generally prefer sign language interpretation to captioning - with captions they have to read what amounts to a foreign language, and reading text is not a skill that is easy to acquire without hearing (since it is based on an abstract representation of the sound of a language, whereas sign languages tend to be based on an abstract representation of visual experience of the world, and since sign languages generally don’t have a written form).

So being able to communicate in their own language, and not required to use a foreign language for chat systems etc is important.

Note that typically this applies to the minority who lose their hearing before they learn to speak a language - people who are hearing impaired or lose their hearing later in life, tend to be more (or often only) proficient in a spoken/written language, so captions are indeed necessary.

(http://lists.w3.org/Archives/Public/w3c-wai-ig/2003JulSep/0222.html)

Fragen zu diesem Prüfschritt

Können an Stelle der Untertitel auch Filme mit gebärdensprachlicher Darstellung eingeblendet werden?

Solche Filme sind hilfreich für Personen, die über Gebärdensprache kommunizieren. Meist sind das Personen, die gehörlos geboren oder schon früh ertaubt sind. Dagegen können Personen, die erst im Alter ertaubt sind, in der Regel nicht über Gebärdensprache kommunizieren. Sie benötigen Untertitel. Gebärdensprachliche Darstellungen sind also kein Ersatz für die Untertitel.