Anforderung der EN 301 549 | Unterscheidbar |
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Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nein |
Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
Grafiken sollen nicht für die Darstellung von Schriften verwendet werden. Logos sind hiervon ausgenommen.
Schriftgrafiken, die als Bitmap-Grafik eingebunden werden (z. B. als JPEG, PNG, oder GIF), können nicht oder nur eingeschränkt an Benutzeranforderungen angepasst werden. Ihre Farben können nicht individuell eingestellt werden, auch die individuelle Anpassung der Schriftgröße wirkt nicht auf grafische Schriften. Und bei Zoomvergrößerung werden die Schriftkanten unscharf.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Die Seite im Firefox aufrufen.
In der Web Developer Toolbar die Funktion Bilder > Bilder deaktivieren > Alle Bilder deaktivieren aufrufen, um alle Grafiken auszublenden (oder alternativ Bilder > Bilder mit ALT-Attributen ersetzen).
Prüfen, ob dadurch Schrift verschwindet.
In der Regel nicht negativ bewertet werden grafische Schriften auf Logos oder in Fotos.
Ebenfalls nicht negativ bewertet wird, wenn das SVG text
-Element in
Inline-SVGs verwendet wird.
Für Schaltflächen, deren Bedeutung aus dem Kontext hervorgeht (einzelne Schaltfläche unter Eingabefeldern), werden Schriftgrafiken verwendet.
Für wichtige Texte, zum Beispiel Überschriften, Menüoptionen oder für Schaltflächen, deren Beschriftung gelesen werden muss, werden Schriftgrafiken verwendet.
Die Bereitstellung von Alternativtexten für Schriftgrafiken ist Gegenstand der Prüfschritte 9.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" und 9.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".
1.4.5 Images of Text (Level AA)
Does SVG text pass WCAG 1.4.5 (Images of Text)? (Léonie Watson, The Paciello Group blog, Dezember 2015)
Accessible SVGs in High Contrast Mode (Eric Bailey, CSS-Tricks, June 2017)
Moderne Betriebssysteme stellen die Schriftzeichen aller verbreiteten Sprachen zur Verfügung. In aller Regel sind Schriftzeichen, mit denen ein möglicher Nutzer etwas anfangen könnte, auch installiert. Die grafische Darstellung von Schriftzeichen ist daher nur als zusätzliches Angebot sinnvoll.
Im BITV-Test wird nur geprüft, ob Text in Form von Text verfügbar ist. Zusätzliche grafische Angebote werden nicht berücksichtigt.
Schriftgrafiken sollen nicht verwendet werden, weil die Darstellung des Textes dann nicht mehr flexibel ist. Bei abgebildeten Schriften, also zum Beispiel bei Fotos mit Ladenschildern sind Inhalt und Darstellung zusammengehörig. Dieser Prüfschritt ist also nicht anwendbar.
Davon ausgenommen sind allerdings Abbildungen, die wie Schriftgrafiken verwendet werden, also zum Beispiel als Überschriften dienen.
Sicher gibt es gute Gründe für den Einsatz von Schriftgrafiken. Der Einsatz von Schriftgrafiken ist aber auf der anderen Seite aus Sicht der Barrierefreiheit problematisch. Es muss also entschieden werden, ob das einheitliche Corporate Design wichtiger ist, als die barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts. Wenn die barrierefreie Zugänglichkeit der im Webauftritt bereitgestellten Inhalte Priorität haben soll, wird es erforderlich sein, das Corporate Design anzupassen oder auf seinen durchgängigen Einsatz zu verzichten.
In diesem Prüfschritt geht es um die Verwendung von grafischen Schriften für Texte, Überschriften und Bedienelemente. Das Firmenlogo ist nicht relevant, so lange es nicht (oder nur zusätzlich) als Überschrift oder Bedienelement eingesetzt wird.