Prüfschritt 6.5.5 Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität

Was wird geprüft?

Wenn das Webangebot Videotelefonie unterstützt, soll Audio-Aktivität visuell angezeigt werden.

Warum wird das geprüft?

Die Anzeige der Audio-Aktivität ermöglicht gehörlosen Nutzenden die Wahrnehmung, dass jemand spricht und wer spricht.

Wie wird geprüft?

Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn das Webangebot Videotelefonie mit Sprachübertragung unterstützt.

Prüfung

  1. Webangebot auf zwei verschiedenen Geräten im Browser mit abweichenden Nutzenden-Konten starten.

  2. Videotelefonie-Verbindung zwischen den beiden Instanzen des Webangebots herstellen.

  3. Auf dem verbundenen Gerät Sprache eingeben und auf dem Prüfgerät überprüfen, ob die Spracheingabe visuell wahrnehmbar ist.

Hinweise

Für den Indikator der Sprachaktivität gelten weitere Anforderungen, z.B. bezüglich Grafik-Kontrast.

Der visuelle Indikator der Audio-Aktivität kann ein einfacher visueller Punkt, eine LED oder eine andere Art von Ein- / Aus-Anzeige sein, die flackert.

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue anlegen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.5 Visual indicator of audio with video

Where ICT provides two-way voice communication, and includes real-time video functionality, the ICT shall provide a real-time visual indicator of audio activity.

NOTE 1: The visual indicator may be a simple visual dot or LED, or other type of on/off indicator, that flickers to reflect audio activity.

NOTE 2: Without this indication a person who lacks the ability to hear does not know when someone is talking.